Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung (sofern extra mitgebucht)
 


O-Events ist nur Vermittler der Reiserücktrittsversicherung, es gelten die AGB´s und Leistungsbeschreibung der Kaera AG. O-Events gibt bei einer Reiserücktrittsversicherung Ihre Daten an die Kaera AG weiter und schließt die Versicherung dort für Sie ab. Alle Vertragsunterlagen zur Versicherung erhalten Sie dann per Mail von der Kaera AG direkt zugesendet. O-Events berechnet die angegebene Versicherungsprämie zusammen mit der Anzahlung der Reise und bezahlt nach Eingang Ihrer Anzahlung die Versicherungsprämie für Sie an die Kaera AG. Einzelne Versicherungssummen können bei O-Events günstiger als auf der Preisseite der Kaera AG sein, da O-Events eventuelle Preisvorteile an Sie weitergibt.

Bei der Reiseversicherung können Sie zwischen folgenden Versicherungstypen auswählen:
  • eine Rücktrittsversicherung mit Eigenanteil: Im Falle einer (wie in den Versicherungsbedingungen aufgeführten Rücktrittsgründe) Stornierung übernimmt die Versicherung 80% der entstandenen Stornokosten. 20% der Stornokosten sind durch den Buchenden selber zu tragen. Der Reiseteilnehmer kann dadurch aufgrund eines versicherten Rücktrittsgrundes vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Folgende Rücktrittsgründe sind u. a. versichert: Tod, Schwerer Unfall und unerwartet schwere Erkrankung, Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit, Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarschäden oder strafbare Handlungen (z.B. Einbruch/Diebstahl), Verlust des Arbeitsplatzes, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel, Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst, Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen, Nichtversetzung eines Schülers, Kurzarbeit usw. Die Versicherung ist für das gebuchte Event gültig und beginnt am Tag der Buchung und endet mit dem Beginn der Reise. Sie beinhaltet nicht den Abruch der Reise und ist nur für das gebuchte Event gültig
  • eine Rücktrittversicherung ohne Eigenanteil: Wie vorher auch beschrieben, nur übernimmt die Versicherung die Stornokosten zu 100%
  • eine Jahresrücktrittsversicherung mit Eigenanteil: Im Falle einer (wie in den Versicherungsbedingungen aufgeführten Rücktrittsgründe) Stornierung übernimmt die Versicherung 80% der entstandenen Stornokosten. 20% der Stornokosten sind durch den Buchenden selber zu tragen. Der Reiseteilnehmer kann dadurch aufgrund eines versicherten Rücktrittsgrundes vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Folgende Rücktrittsgründe sind u. a. versichert: Tod, Schwerer Unfall und unerwartet schwere Erkrankung, Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit, Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarschäden oder strafbare Handlungen (z.B. Einbruch/Diebstahl), Verlust des Arbeitsplatzes, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel, Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst, Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen, Nichtversetzung eines Schülers, Kurzarbeit usw. Die Versicherung ist gültig für alle weltweiten Reisen/Buchungen (z.B. Wochenendreisen, auch anderer Veranstalter) bis zu einer Buchungssumme von wenn nicht anders angegeben 1.000 € pro Person (bei Paaren also Gesamtreisepreis 2.000 €) innerhalb eines Jahres (365 Tage). Zu bemerken bleibt, dass sowohl der Versicherungsgrund als auch die gebuchte Eventreise innerhalb des Versicherungsjahres liegen. Die Versicherungssumme kann auf Anfrage auch höher abgeschlossen werden (wenn z.B. teurere Reisen zusätzlich mit eingeschlossen werden sollen). 
  • eine Jahresrücktrittversicherung ohne Eigenanteil: Wie vorher auch beschrieben, nur übernimmt die Versicherung die Stornokosten zu 100%

Alle Daten zur Reiserücktrittsversicherung (Kosten, Leistungsbeschreibung, AGB´s) finden Sie auf der Seite unseres Vertragspartners KAERA-Makler bitte hier klicken

Hier finden Sie die Informationen zum Reiserücktritts-Versicherungsschutz: Bitte hier klicken
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