Anmeldung für die Blaue Reise eine Woche in Kroatien entlang der Küste auf der MY Azzurro vom 23.08.2025 bis 30.08.2025 |
unbedingt empfohlen*: |
Bitte gehen Sie für Ihre Bestellung wie folgt vor:
- Nach der Buchung erhalten Sie sofort eine automatische Bestätigung des Shopsystems, daß wir Ihre Anfrage erhalten haben. Bitte noch nichts überweisen!
- Anschließend senden wir Ihnen eine Bestätigung mit dem Preis für Ihre Buchung Die dort ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 25% der Buchungssumme zuzüglich Parkplatz/Transferkosten wird sofort fällig, der Restbetrag sechs Wochen vor Reisebeginn. Für den Restbetrag erhalten Sie wieder eine entsprechende Rechnung von uns.
Dresscode:
Tagsüber ist legere Urlaubskleidung wie Shorts und T-Shirt zweckmäßig. Wo wir andere nicht stören, freuen sich gerade abends alle auch über niveauvolle, frivole Kleidung bei den Damen und etwas Stil bei den Herren. Für kühlere Abende (vor allem in der Vor- und Nachsaison) empfiehlt sich ein Pullover oder Sweatshirt, und auch eine Regenjacke kann hin und wieder nützlich sein.
Preise:
Im Preis enthalten:
- die Übernachtung/Nutzung der gebuchten Kabine, immer mit eigener Dusche/WC
- Jede Kabine ist mit einer Klimaanlage ausgestattet (Einsatz nach Bedarf, nur wenn der Schiffsmotor läuft)
- tägliche Kabinenreinigung
- In jeder Kabine befinden sich Hand- und Badetuch (nur zur Kabinennutzung)
- Betriebskosten der Yacht, Diesel, Crew, Wasser, Service und Versicherung für Rumpf und Besatzung
- Hafengebühren und Steuern für die kroatischen Gewässer
- 7 x Frühstück, 7 x Mittagessen, 3 x Dinner
- Drei kleine Spieleabende
- Zwei Stadtführungen
Es stehen folgende Kabinenkategorien zur Verfügung
(Preis pro Paar, also für zwei Personen):
4 x Doppelkabine mit getrennten Betten, Unterdeck: | 2.998 € | |
4 x Doppelkabine mit französischem Bett, Unterdeck: | 3.258 € | (ausgebucht) |
6 x Doppelkabine mit getrennten Betten, Oberdeck: | 3.398 € | (ausgebucht) |
5 x Doppelkabine mit französischem Bett, Oberdeck: | 3.658 € | (ausgebucht) |
Zwei Kabinen im Unterdeck verfügen über ein drittes Bett (eine davon bereits gebucht). Diese Kabinen können gegen 990 € Aufpreis auch von drei Personen genutzt werden. Die Preise für die Kabinen können je nach Buchungsstand oder Zeitpunkt der Buchung steigen.
Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für die eigene Anreise (Splitt hat einen Flughafen, der günstig von allen großen Flughäfen aus angeflogen wird), Getränke und zusätzliche Essen/Bedürfnisse an Bord oder in den Häfen (Abende ohne Vollpension), Kurtaxe 49 € pro Person, Trinkgeld für die Besatzung 35 € pro Person, fakultative Ausflüge.
Auch wenn unsere Reise einen erotischen Hintergrund hat ist sie nicht für diejenigen gedacht, die eine Art Gang Bang Reise mit "rund um die Uhr Sex" erwarten. Auch für Freunde des lautstarken BDSM, die diesen rund um die Uhr ausleben wollen, ist diese Reise nicht das Richtige. Aber selbstverständlich wird es Zeiten und Orte geben, an denen wir (ohne Verpflichtung für den Einzelne/n) sexuell aktiv werden können und auch die frivole Grundstimmung ist bei solch einer Reise vorhanden.
*Wir empfehlen unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da sonst im Stornierungsfall Kosten von bis zu 100% des Gesamtpreises entstehen können, also im schlimmsten Fall keine Erstattung erfolgt! Die Versicherung ersetzt die Buchungskosten, wenn Sie die Reise z.B. wg. Krankheit oder Unfall nicht antreten können. Versicherer ist die KAERA AG/HDI, Detail-Infos zur Versicherung: Bitte hier klicken.
Versicherungsart (buchbar bis 64. Lebensjahr) | Versicherungspreis für dieses Event* |
mit 20% Eigenanteil bei Paaren | 97,00 € |
ohne Eigenanteil bei Paaren | 128,00 € |
*Eine Versicherung für diesen Eventtermin schließt ab Buchungsdatum einen eintretenden Versicherungsfall bis hin zur Ankunft am Anreisetag einmalig in Höhe der als Gesamtpreis genannten Kosten nur für diesen Eventtermin ein. Für Personen über 64 Jahren ist die Versicherung rund 15% teurer.
Detaillierte Infos zur Veranstaltung: Bitte hier klicken
Alle rechtlichen Informationen für diese Eventreise (auch zu evtl. anfallenden Stornokosten) finden Sie unter den für diese Buchung gesondert geltenden AGB´s: Bitte hier klicken
Der Abschluss des Reisevertrags
1. Der Abschluss des Reisevertrags
Der Reisevertrag kommt zustande mit O-Event, Hart und Weber GmbH, Inntalstr. 11, 83059 Brannenburg, UID-Nr. DE203086555, GF: Tom Weber, HRG: Traunstein. Der Reisevertrag muss schriftlich mit unseren Formularen (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche müssen schriftlich erfasst werden.
2. Unsere Leistungen
a: Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Katalog/Prospekt/Homepage) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und Reisebestätigung.
b: Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen. Auf Ziff. 1a dieser Bedingungen wird Bezug genommen.
c: Beschriebene Verhaltensweisen und Abläufe während der Reise wie z.B. FKK, sexuelle Freizügigkeit etc. sind abhängig von den Örtlichkeiten und sind vom Reiseveranstalter nicht garantiert. Von den Reisenden muss auf die örtlichen Gepflogenheiten Rücksicht genommen werden.
3. Bezahlung
a: Mit Buchungsbestätigung durch den Reiseveranstalter wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Buchungspreises fällig. Diese ist innerhalb von 8 Werktagen beim Reiseveranstalter eingehend zu bezahlen. Der Restbetrag ist auf Anforderung bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen.
b: Vertragsabschlüsse innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der Reiseunterlagen im Sinne des § 651 k BGB.
4. Preisänderungen
a: Wir können 4 Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.
c: Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c: Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot anzubieten.
d: Die Rechte nach Ziff. 4 c hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Leistungsänderungen
a: Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind nur gestattet soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beinträchtigen.
6. Rücktritt des Kunden
a: Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei uns. Die Erklärung per E-Mail wird empfohlen. Im Falle einer Stornierung des Kunden muß dieser für entsprechenden Ersatz sorgen, der Veranstalter unterstützt ihn dabei nach Kräften. Wenn der Platz dadurch neu vergeben werden kann fallen pauschal 20% Rücktrittskosten an.
b: Wir machen von der Möglichkeit Gebrauch, den uns zustehenden Entschädigungsanspruch für Komplettbuchungen unter Berücksichtigung von § 651 h (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt:
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
ab dem 60. Tag vor Reisebeginn wird die volle Zahlung des Reisepreises fällig (keine Gutschrift)
Bei Nichtantritt der Reise oder vorzeitigen Reiseabbruch durch den Kunden ist ebenfalls der volle Reisepreis fällig (keine Gutschrift)
c: Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
7. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in die Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung aufgesparter Aufwendungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Störung durch den Reisenden
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung/en ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
9. Mindestteilnehmerzahl
a: Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 12 Paaren pro Reise kann der Veranstalter bis 15 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
b: Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziff. 11a ) unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl zugehen lassen.
c: Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d: Der Reisende hat sein Recht nach Ziff. 11 c) dem Reiseveranstalter gegenüber unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters geltend zu machen.
e : Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziff. 11 c) Gebrauch, so ist der von dem Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
10. Kündigung infolge höherer Gewalt
a: Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Länderrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung oder Unbewohnbarkeit von Unterkünften oder die gleichgewichtigen Fälle berechtigen beide Teile allein der Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung.
b: Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 des BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
c: Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
d: Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst ist, tragen die Parteien je zur Hälfte. Die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
11. Gewährleistung und Abhilfe
a: Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
b: Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter, oder falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei dem Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
c: Ist die Reise mangelhaft und leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb der von Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Anwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.
d: Wir die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtig, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden
die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und dem Reiseveranstalter erkennbarem Grunde nicht zumutbar ist.
e: Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistung eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 471 des BGB). Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden kein Interesse haben. Der Reiseveranstalter hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Reisevertrag mit umfasst, so hat der Reiseveranstalter auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.
f: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
12. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Die Ziffern 10 und 13 sind zu beachten. Der vorgeschriebene Dresscode einer Veranstaltung ist einzuhalten, sonst wird kein Zutritt gewährt, ohne dass es eine Erstattung an den Reisenden gibt. Der Reisende hat die örtlchen Hausregeln der Unterkunft oder angemieteten Räumlichkeiten zu beachten und Folge zu leisten
13. Haftungsbeschränkung
a: Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
aa: soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
ab: wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b: Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
c: Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis Euro 50.000,- je Kunde und Reise. Reisegepäck ist nicht mitversichert. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a: Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung der Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
b: Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit oder der Verletzung der Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenem Reiseende.
c: Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
15. Gerichtstand
a: Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen (hier 83098 Brannenburg)
b: Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn das die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrags im übrigen.
Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen ausdrücklich die Buchung einer externen Reiserücktrittsversicherung, da es bei Stornierung der Eventreise zu hohen Stornokosten (bis zu 100%) kommen kann, d.h. keine Rückerstattung erfolgt.
lassen sich grundsätzlich in drei Arten unterscheiden: Motorsegler in klassischer Holzbauweise, Motorsegler mit Stahlrumpf und Motoryachten mit Stahlrumpf. Auch wenn es heißt, dass »nur Holzschiffe eine Seele haben«, haben selbstverständlich auch Schiffe mit Stahlrumpf ihr Flair, denn für die Inneneinrichtung wird nach wie vor auch Holz verwendet.
Kabinen
.
Strom und Wasser
Umweltschutz
Meist wird es ab 23:00 Uhr ruhiger an Bord. Dies ist selbstverständlich keine starre Regelung, sondern hängt vielmehr von der Zusammensetzung der »Urlaubs-Crew« ab – auf manchen Schiffen wird auch schon mal länger gefeiert. Da die Schiffe aufgrund ihrer Bauweise hellhörig sind und in vielen Häfen aus Platzgründen auch mehrere Schiffe nebeneinander vertäut sind, ist gegenseitige Rücksichtnahme angebracht.
Auf besondere Vorsicht ist zu achten, wenn Sie in einer Badebucht ankern und mit einem »kühnen Sprung« von Bord ins erfrischende Nass springen. Sie sollten zum einen darauf achten, sich oder andere beim Sprung nicht zu verletzen, zum anderen besteht an Deck erhöhte Rutschgefahr durch aus dem Wasser steigende Gäste.